Kirchenbeitrag steuerlich absetzbar bis zu € 600,--

Die Evangelische Kirche in Österreich wurde im Rahmen der Steuerreform (§18 Abs 8 EStG) gesetzlich dazu verpflichtet, die ab 1.1.2017  jährlich bezahlten Kirchenbeiträge zur Berücksichtigung als Sonderausgaben dem Finanzamt elektronisch zu melden. Es ist gesetzlich vorgesehen, dass die Beiträge nur mehr auf Grundlage einer Datenübermittlung im Einkommensteuerbescheid berücksichtigt werden. Eine Geltendmachung in der Steuererklärung ist nicht mehr erforderlich.

Sollten Sie die elektronische Meldung an das Finanzamt nicht wünschen, nehmen Sie bitte mit der Kirchenbeitragsstelle Kontakt auf. Jedenfalls ist dann eine Absetztbarkeit des Beitrages nicht möglich.

Was geschieht mit dem Kirchenbeitrag?
Der Kirchenbeitrag wird zwischen der Pfarrgemeinde, der Superintendenz (Diözese) und der Gesamtgemeinde aufgeteilt.

Die Gesamtkirche finanziert mit dem Kirchenbeitrag

  • Gehälter der Pfarrerinnen und Pfarrer und weltlicher MitarbeiterInnen
  • Ausbildungsstätten und Bildungseinrichtungen für die Aus- und Weiterbildung kirchlicher MitarbeiterInnen
  • Erwachsenenbildungseinrichtungen wie z.B. die Evangelische Akademien
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Frauen- und Jugendarbeit
  • Unterstützung für den Religionsunterricht
  • Ökumene
  • Weltmission sowie Entwicklungszusammenarbeit
  • Hochschulseelsorge
  • das Amt für Evangelisation und Gemeindeaufbau 
  • Initiativen von Gemeinden und Diözesen

Die Superintendenz finanziert mit dem Kirchenbeitrag

  • Gehälter der MitarbeiterInnen der Superintendenz
  • diakonische Projekte der Superintendenz
  • Beiträge zur Ausbildung Ehrenamtlicher
  • Erwachsenenbildungseinrichtungen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Frauen- und Jugendarbeit
  • Unterstützung für den Religionsunterricht
  • Pflege und Erhaltung von Gebäuden

Die Pfarrgemeinde finanziert mit dem Kirchenbeitrag

  • Gehälter der MitarbeiterInnen der Pfarrgemeinde
  • diakonische Projekte innerhalb der Pfarrgemeinde
  • Beiträge zur Ausbildung Ehrenamtlicher
  • Gemeindearbeit (Familien, Jugend, Kinder, Frauen etc.)
  • Unterstützung für den Religionsunterricht
  • Sachaufwände ehrenamtlicher MitarbeiterInnen
  • Pflege und Erhaltung von Gebäuden (Kirche, Gemeindezentrum)



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http://www.evang.at